Kapitel: | Geschäftsordnung der Grünen Stadtratsfraktion von 2014-2020 (Grundlage für neue Geschäftsordnung) |
---|---|
Antragsteller*in: | Niklas Wagener, Katharina Koch, Moritz Mütze, Stefan Wagener (Fraktion) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2020, 21:53 |
Ä5 zu G1: Geschäftsordnung der Grünen Stadtratsfraktion von 2014-2020 (Grundlage für neue Geschäftsordnung)
Text
Von Zeile 83 bis 100:
c) Einladungen
§ 6 Finanzen
Die Arbeit der Fraktion wird finanziert aus Geldern, die von der Stadt Aschaffenburg für die Fraktion bereitgestellt werden.
c) Einladungen
§6 Die Arbeitskreise1. Die Arbeitskreise erhalten die Aufgabe, inhaltliche Diskussionen aus den laufenden Stadtratsgeschäften zu diskutieren, strategisch zu durchdenken, Antragsvorhaben zu entwerfen und schließlich die gebündelten Informationen in der Fraktionssitzung kurz vorzustellen. Die Arbeitskreiseerhalten des weiteren die Aufgabe, einzelne, ihnen zugeordnete Themen über die Fraktion hinaus mit anderen Stadträt*innen, Verwaltung, Gesellschaft, Partei und Wissenschaft zu diskutieren und aufzuarbeiten. Es gibt folgende Arbeitskreise:
Die Finanzen werden vom Fraktionsvorstand oder einem gewählten Mitglied der Fraktion verwaltet.
- AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung
Es wird jährlich ein Bericht erstattet
- AK Stadtplanung, Bauen, Wohnen und Mobilität
Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Fraktionsvorstand entscheiden. Darüber hinaus beschließt die Fraktion.
- AK Klima, Umwelt und Natur
§ 7 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
- AK Stadtwerke und Energie
Änderungen müssen ebenfalls
- AK Kultur und Jugend
Diese Geschäftsordnung tritt durch einstimmigen Beschluss der Fraktion in Kraft.
- AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport
Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
- 2. Den Arbeitskreisen gehören qua Amt an:Der Fraktionsvorstand ist in allen AKs stimm- und redeberechtigt.
Mitglieder der Stadtratsfraktion sind in allen AKs redeberechtigt.
Folgende Mitglieder der Stadtratsfraktion sind in den jeweiligen AKs
stimmberechtigt:
AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung:
• Sitzinhaber im Haupt- und Finanzsenat,
• im Umwelt- und Verwaltungssenat,
• im Steuersenat,
• im Rechnungsprüfungsausschuss und
• im Wirtschaftsförderungsausschuss,
• sowie in der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse
AK Stadtplanung, Bauen Wohnen und Mobilität:
• Sitzinhaber im Planungs- und Verkehrssenat,
• im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes
Bayerischer Untermain,
• in der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der
Region Untermain,
• im Aufsichtsrat der Stadtbau,
• in der Verbandsversammlung Zweckverband Verkehrslandeplatz
Großostheim
• im Fahrradforum
AK Klima, Umwelt, und Natur:
• Sitzinhaber im Umwelt- und Verwaltungssenat,
• in der Energie- und Klimaschutzkommission,
• im Agendabeirat
AK Stadtwerke und Energie:
• Sitzinhaber im Werksenat und den zugehörigen Aufsichtsräten,
• in der Energieagentur Untermain,
• in der Energie- und Klimaschutzkommission
AK Kultur und Jugend:
• Sitzinhaber im Kultur- und Schulsenat,
• im Stadthallensenat,
• im Stadtmarketing,
AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport:
• Sitzinhaber im Kultur- und Schulsenat,
• in der Verbandsversammlung Klinikum,
• im Jugendhilfeausschuss,
• im Sportsenat
• im Sozialbeirat,
• im Jobcenter-Beirat
• in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung,
• in der Verbandsversammlung FOS/BOS
3. Die Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen AK-Koordinator.
Stimmberechtigt sind die in §5 (2) genannten Mitglieder der Arbeitskreise.
Jedes Fraktionsmitglied darf maximal einen AK koordinieren. Die AK
Koordinierenden müssen zwingend in folgenden Gremien einen Sitz haben,
um für die Koordination kandidieren zu dürfen:
• AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung: Sitz im Finanz- und
Hauptsenat.
• AK Stadtplanung, Bauen, Wohnen und Verkehr: Sitz im Planungs- und
Verkehrssenat ODER im Aufsichtsrat der Stadtbau.
• AK Klima, Umwelt, und Natur: Sitz im Umwelt- und Verwaltungssenat.
• AK Stadtwerke und Energie: Sitz im Werksenat.
• AK Kultur und Jugend: Sitz im Kultur- und Schulsenat.
• AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport: Sitz im Schulsenat ODER
Verbandsversammlung Klinikum ODER Sportsenat.
Die AK Koordinierenden bereiten die AK Sitzungen vor und nach, führen
durch die Sitzung und behalten den Überblick über die aktuellen politischen
Debatten in der Stadtgesellschaft im Zuständigkeitsbereich ihres AKs.
4. Die Wahl zum AK-Koordinator beinhaltet gleichzeitig die Wahl zum
Sprecher desjenigen Ausschusses, über dessen Sitz man berechtigt ist,
zunächst für die AK-Koordination zu kandidieren. Somit sind die AKKoordinatoren
berechtigt, die Inhalte ihrer AKs auch nach außen zu
vertreten. Für die Pressearbeit sind entsprechende Statements mit dem
Fraktionsvorstand abzustimmen.
Wenn durch die Aufteilung der AK Koordinationen die Sprecher*innen-
Positionen in den Ausschüssen nicht vollständig oder mehrfach besetzt
werden, entscheiden die Sitzinhaber des jeweiligen Ausschusses über die
Sprecherfunktionen, die sie aus ihrer Mitte heraus besetzen.
Wenn man durch mehrere Sitze berechtigt ist, für die AK-Koordination im
gleichen AK zu kandidieren und als AK-Koordinator gewählt wird, muss man
sich für einen Ausschuss entscheiden, in welchem man die Sprecher*innen-
Position übernimmt.
5. Die AKs tagen in jeder sitzungsfreien Woche in der auch eine
Fraktionssitzung stattfindet. Bei keiner Notwendigkeit, zur AK-Sitzung
zusammenzukommen, kann der AK-Koordinator die Sitzung absagen und
auch andere Termine festlegen. Folgende Termine sind als Vorschlag zu
betrachten. Termine müssen immer vorher über den Fraktionsverteiler
bekannt gemacht werden.
• AK Finanzen und Haushalt: Montags, 18:00 Uhr.
• AK Planung, Wohnen und Verkehr: Montags, 20:00 Uhr.
• AK Umwelt, Klimaschutz und Verwaltung: Dienstags, 18:00 Uhr
• AK Stadtwerke und Energie, Dienstags, 20:00 Uhr
• AK Kultur: Mittwochs, 18:00 Uhr
• AK Schule, Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport: Mittwochs, 20:00
Uhr.
6. Die AKs erhalten jeweils einen Zeitslot in der Fraktionssitzung, um ihre
aktuellen Debatten und Antragsvorhaben kurz und prägnant vorzustellen.
Die AKs sind als fraktionsinternes Gremium nicht antragsberechtigt.
Anträge müssen vor Einreichung immer von der gesamten Fraktion
beschlossen werden – es sei denn, einzelne Stadträt*innen nutzen ihr
persönliches Antragsrecht. Damit Anträge von der gesamten Fraktion
beschlossen werden, muss der Antrag vorher den zuständigen AK
durchlaufen und dort mehrheitlich beschlossen werden. Diese
Beschlussvorlage wird dann in der Fraktionssitzung vorgestellt, wobei die
Behandlung der einzelnen AKs und ihrer Anträge nicht mehr als jeweils 10
Minuten einnehmen darf - sonst werden sie zurück in den AK gegeben, um
dort final diskutiert zu werden. Somit stehen den AKs in jeder
Fraktionssitzung insgesamt maximal 60 Minuten zur Verfügung.
Ausnahmen können beim Fraktionsvorstand beantragt werden. Die AKKoordinierenden
sind nicht zwangsläufig diejenigen, die Anträge und
Diskussionsstände in der Fraktionssitzung vorstellen – das kann in den AKs
individuelle gehandhabt werden.
7. Die AKs tagen fraktionsintern, können aber zu einzelnen
Tagesordnungspunkten eine öffentliche Einladung an Partei, Gesellschaft,
Verwaltung, Presse, Wissenschaft etc. herausgeben. Eine solche öffentliche
Einladung muss aber vorher mit dem Fraktionsvorstand abgestimmt
werden. Die Mitglieder des AKs können weitere Personen als ständige
Mitglieder in den AK mittels Mehrheitsbeschluss berufen, insbesondere
Grüne Mitglieder.
8. Die Zuständigkeitsbereiche, Arbeitsweisen und Mitgliedschaften in AKs
können in jeder Fraktionssitzung auf Antrag angepasst werden.
§ 7 Finanzen
Die Arbeit der Fraktion wird finanziert aus Geldern, die von der Stadt Aschaffenburg für die Fraktion bereitgestellt werden.
Die Finanzen werden vom Fraktionsvorstand oder einem gewählten Mitglied der Fraktion verwaltet.
Es wird jährlich ein Bericht erstattet
Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Fraktionsvorstand entscheiden. Darüber hinaus beschließt die Fraktion.
§ 8 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen müssen ebenfalls
Diese Geschäftsordnung tritt durch einstimmigen Beschluss der Fraktion in Kraft.
Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
Die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrats.
Aschaffenburg, 5.Mai 2014
Die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrats.
Aschaffenburg, 5.Mai 2014
Von Zeile 83 bis 100:
c) Einladungen
§ 6 Finanzen
Die Arbeit der Fraktion wird finanziert aus Geldern, die von der Stadt Aschaffenburg für die Fraktion bereitgestellt werden.
c) Einladungen
§6 Die Arbeitskreise1. Die Arbeitskreise erhalten die Aufgabe, inhaltliche Diskussionen aus den laufenden Stadtratsgeschäften zu diskutieren, strategisch zu durchdenken, Antragsvorhaben zu entwerfen und schließlich die gebündelten Informationen in der Fraktionssitzung kurz vorzustellen. Die Arbeitskreiseerhalten des weiteren die Aufgabe, einzelne, ihnen zugeordnete Themen über die Fraktion hinaus mit anderen Stadträt*innen, Verwaltung, Gesellschaft, Partei und Wissenschaft zu diskutieren und aufzuarbeiten. Es gibt folgende Arbeitskreise:
Die Finanzen werden vom Fraktionsvorstand oder einem gewählten Mitglied der Fraktion verwaltet.
- AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung
Es wird jährlich ein Bericht erstattet
- AK Stadtplanung, Bauen, Wohnen und Mobilität
Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Fraktionsvorstand entscheiden. Darüber hinaus beschließt die Fraktion.
- AK Klima, Umwelt und Natur
§ 7 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
- AK Stadtwerke und Energie
Änderungen müssen ebenfalls
- AK Kultur und Jugend
Diese Geschäftsordnung tritt durch einstimmigen Beschluss der Fraktion in Kraft.
- AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport
Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
- 2. Den Arbeitskreisen gehören qua Amt an:Der Fraktionsvorstand ist in allen AKs stimm- und redeberechtigt.
Mitglieder der Stadtratsfraktion sind in allen AKs redeberechtigt.
Folgende Mitglieder der Stadtratsfraktion sind in den jeweiligen AKs
stimmberechtigt:
AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung:
• Sitzinhaber im Haupt- und Finanzsenat,
• im Umwelt- und Verwaltungssenat,
• im Steuersenat,
• im Rechnungsprüfungsausschuss und
• im Wirtschaftsförderungsausschuss,
• sowie in der Zweckverbandsversammlung der Sparkasse
AK Stadtplanung, Bauen Wohnen und Mobilität:
• Sitzinhaber im Planungs- und Verkehrssenat,
• im Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes
Bayerischer Untermain,
• in der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der
Region Untermain,
• im Aufsichtsrat der Stadtbau,
• in der Verbandsversammlung Zweckverband Verkehrslandeplatz
Großostheim
• im Fahrradforum
AK Klima, Umwelt, und Natur:
• Sitzinhaber im Umwelt- und Verwaltungssenat,
• in der Energie- und Klimaschutzkommission,
• im Agendabeirat
AK Stadtwerke und Energie:
• Sitzinhaber im Werksenat und den zugehörigen Aufsichtsräten,
• in der Energieagentur Untermain,
• in der Energie- und Klimaschutzkommission
AK Kultur und Jugend:
• Sitzinhaber im Kultur- und Schulsenat,
• im Stadthallensenat,
• im Stadtmarketing,
AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport:
• Sitzinhaber im Kultur- und Schulsenat,
• in der Verbandsversammlung Klinikum,
• im Jugendhilfeausschuss,
• im Sportsenat
• im Sozialbeirat,
• im Jobcenter-Beirat
• in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung,
• in der Verbandsversammlung FOS/BOS
3. Die Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen AK-Koordinator.
Stimmberechtigt sind die in §5 (2) genannten Mitglieder der Arbeitskreise.
Jedes Fraktionsmitglied darf maximal einen AK koordinieren. Die AK
Koordinierenden müssen zwingend in folgenden Gremien einen Sitz haben,
um für die Koordination kandidieren zu dürfen:
• AK Finanzen, Haushalt und Verwaltung: Sitz im Finanz- und
Hauptsenat.
• AK Stadtplanung, Bauen, Wohnen und Verkehr: Sitz im Planungs- und
Verkehrssenat ODER im Aufsichtsrat der Stadtbau.
• AK Klima, Umwelt, und Natur: Sitz im Umwelt- und Verwaltungssenat.
• AK Stadtwerke und Energie: Sitz im Werksenat.
• AK Kultur und Jugend: Sitz im Kultur- und Schulsenat.
• AK Schule, Soziales, Gesundheit und Sport: Sitz im Schulsenat ODER
Verbandsversammlung Klinikum ODER Sportsenat.
Die AK Koordinierenden bereiten die AK Sitzungen vor und nach, führen
durch die Sitzung und behalten den Überblick über die aktuellen politischen
Debatten in der Stadtgesellschaft im Zuständigkeitsbereich ihres AKs.
4. Die Wahl zum AK-Koordinator beinhaltet gleichzeitig die Wahl zum
Sprecher desjenigen Ausschusses, über dessen Sitz man berechtigt ist,
zunächst für die AK-Koordination zu kandidieren. Somit sind die AKKoordinatoren
berechtigt, die Inhalte ihrer AKs auch nach außen zu
vertreten. Für die Pressearbeit sind entsprechende Statements mit dem
Fraktionsvorstand abzustimmen.
Wenn durch die Aufteilung der AK Koordinationen die Sprecher*innen-
Positionen in den Ausschüssen nicht vollständig oder mehrfach besetzt
werden, entscheiden die Sitzinhaber des jeweiligen Ausschusses über die
Sprecherfunktionen, die sie aus ihrer Mitte heraus besetzen.
Wenn man durch mehrere Sitze berechtigt ist, für die AK-Koordination im
gleichen AK zu kandidieren und als AK-Koordinator gewählt wird, muss man
sich für einen Ausschuss entscheiden, in welchem man die Sprecher*innen-
Position übernimmt.
5. Die AKs tagen in jeder sitzungsfreien Woche in der auch eine
Fraktionssitzung stattfindet. Bei keiner Notwendigkeit, zur AK-Sitzung
zusammenzukommen, kann der AK-Koordinator die Sitzung absagen und
auch andere Termine festlegen. Folgende Termine sind als Vorschlag zu
betrachten. Termine müssen immer vorher über den Fraktionsverteiler
bekannt gemacht werden.
• AK Finanzen und Haushalt: Montags, 18:00 Uhr.
• AK Planung, Wohnen und Verkehr: Montags, 20:00 Uhr.
• AK Umwelt, Klimaschutz und Verwaltung: Dienstags, 18:00 Uhr
• AK Stadtwerke und Energie, Dienstags, 20:00 Uhr
• AK Kultur: Mittwochs, 18:00 Uhr
• AK Schule, Soziales, Gesundheit, Jugend und Sport: Mittwochs, 20:00
Uhr.
6. Die AKs erhalten jeweils einen Zeitslot in der Fraktionssitzung, um ihre
aktuellen Debatten und Antragsvorhaben kurz und prägnant vorzustellen.
Die AKs sind als fraktionsinternes Gremium nicht antragsberechtigt.
Anträge müssen vor Einreichung immer von der gesamten Fraktion
beschlossen werden – es sei denn, einzelne Stadträt*innen nutzen ihr
persönliches Antragsrecht. Damit Anträge von der gesamten Fraktion
beschlossen werden, muss der Antrag vorher den zuständigen AK
durchlaufen und dort mehrheitlich beschlossen werden. Diese
Beschlussvorlage wird dann in der Fraktionssitzung vorgestellt, wobei die
Behandlung der einzelnen AKs und ihrer Anträge nicht mehr als jeweils 10
Minuten einnehmen darf - sonst werden sie zurück in den AK gegeben, um
dort final diskutiert zu werden. Somit stehen den AKs in jeder
Fraktionssitzung insgesamt maximal 60 Minuten zur Verfügung.
Ausnahmen können beim Fraktionsvorstand beantragt werden. Die AKKoordinierenden
sind nicht zwangsläufig diejenigen, die Anträge und
Diskussionsstände in der Fraktionssitzung vorstellen – das kann in den AKs
individuelle gehandhabt werden.
7. Die AKs tagen fraktionsintern, können aber zu einzelnen
Tagesordnungspunkten eine öffentliche Einladung an Partei, Gesellschaft,
Verwaltung, Presse, Wissenschaft etc. herausgeben. Eine solche öffentliche
Einladung muss aber vorher mit dem Fraktionsvorstand abgestimmt
werden. Die Mitglieder des AKs können weitere Personen als ständige
Mitglieder in den AK mittels Mehrheitsbeschluss berufen, insbesondere
Grüne Mitglieder.
8. Die Zuständigkeitsbereiche, Arbeitsweisen und Mitgliedschaften in AKs
können in jeder Fraktionssitzung auf Antrag angepasst werden.§ 7 Finanzen
Die Arbeit der Fraktion wird finanziert aus Geldern, die von der Stadt Aschaffenburg für die Fraktion bereitgestellt werden.
Die Finanzen werden vom Fraktionsvorstand oder einem gewählten Mitglied der Fraktion verwaltet.
Es wird jährlich ein Bericht erstattet
Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Fraktionsvorstand entscheiden. Darüber hinaus beschließt die Fraktion.
§ 8 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen müssen ebenfalls
Diese Geschäftsordnung tritt durch einstimmigen Beschluss der Fraktion in Kraft.
Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
Die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrats.
Aschaffenburg, 5.Mai 2014
Die Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrats.
Aschaffenburg, 5.Mai 2014
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