Veranstaltung: | Konstituierende Fraktionssitzung |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Beschluss der Geschäftsordnung |
Antragsteller*in: | Niklas Wagener (Stadtrat) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 14:00 |
G1: Geschäftsordnung der Grünen Stadtratsfraktion von 2014-2020 (Grundlage für neue Geschäftsordnung)
Text
Geschäftsordnung
der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN
im Stadtrat von Aschaffenburg
Präambel
Die Fraktion strebt an, alle Entscheidungen und Konflikte nach dem
Konsensprinzip zu regeln.
Es wird grundsätzlich eine enge Zusammenarbeit mit dem Bündnis90/DIE GRÜNEN
Aschaffenburg und den Arbeitskreisen angestrebt.
§ 1 Zusammensetzung der Fraktion
Für die Bildung einer Fraktion und die Rechte und Pflichten ihrer
Mitglieder gelten vorrangig die Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie die
Geschäftsordnung des Stadtrats.
Die Fraktion besteht aus den über den Wahlvorschlag der Bündnis90/DIE
GRÜNEN in den Stadtrat gewählten StadträtInnen sowie ggf. aus weiteren
StadträtInnen, die durch einen einstimmig zu fassenden Beschluss in die
Fraktion aufgenommen werden.
Der Ausschluss eines/einer Stadtrats/Stadträtin aus der Fraktion kann nur
einstimmig durch alle anderen Fraktionsmitglieder erfolgen.
§ 2 Aufgaben der Fraktion
Die Fraktion berät über die politische Arbeit und die Vorgehensweise im
Stadtrat. Beschlüsse, die mit Zweidrittel-Mehrheit gefasst werden, sollen
von allen Mitgliedern als verbindlich betrachtet werden. Angelegenheiten
von grundsätzlicher politischer Bedeutung dürfen erst nach Anhörung von
Bündnis90/DIE GRÜNEN Kreisverband Aschaffenburg Stadt beschlossen werden.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse und anderer Gremien wird von den
Fraktionsmitgliedern entschieden. Die einzelnen Fraktionsmitglieder sind
verpflichtet, sich gewissenhaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die
Sitzungen der von ihnen belegten städtischen Gremien vorzubereiten. Kann
ein Fraktionsmitglied an einem Sitzungstermin nicht teilnehmen, ist bis
12:00 Uhr die/der StellvertreterIn und der Fraktionsvorstand zu
informieren.
§ 3 Fraktionssitzungen
Die Fraktion tagt donnerstags um 18 Uhr, vor der jeweiligen Sitzungswoche
des Stadtrates. Terminänderungen werden im Protokoll/Termine notiert oder
per Rund-Mail bekannt gegeben und abgestimmt. Außerordentliche Sitzungen
können von allen Fraktionsangehörigen gemeinsam mit der/m
Fraktionsvorsitzenden anberaumt werden (also mindestens zwei Mitglieder).
Der Termin wird allen Fraktionsangehörigen mindestens drei Tage vorher
mitgeteilt. Eine Fraktionsklausur findet mindestens einmal im Jahr statt.
Bei Fraktionssitzungen hat die/der Fraktionsvorsitzende die
Sitzungsleitung. Der Fraktionsvorstand legt vor jeder Fraktionssitzung
eine Tagesordnung vor. Anträge außerhalb der Tagesordnung werden auf der
nächsten Fraktionssitzung behandelt. Dabei werden grundsätzlich folgende
Tagesordnungspunkte eingehalten:
1. Termine
2. Stadtrat aktuell: Tagesordnungen der Stadtratsgremien
3. Berichte aus den Gremien
4. Laufende politische Aktivitäten
5. Sonstiges und Anträge
(3) Für die Protokollierung sorgt die/der Fraktionsgeschäftsführer
(4) Fraktionssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit wird
ausgeschlossen, falls dies aus gesetzlichen Gründen erforderlich ist (Inhalte
nicht-öffentlicher Stadtratssitzungen) oder falls dies durch die Fraktion
beschlossen wird.
(5) Die Teilnahme an Fraktionssitzungen ist obligatorisch. Kann ein
Fraktionsmitglied an einer Fraktionssitzung nicht teilnehmen ist dies
schriftlich beim Fraktionsvorstand anzuzeigen.
§ 4 Anträge und Beschlüsse
Die Fraktion ist bei jeder ordentlichen Sitzung beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Bei außerordentlichen
Sitzungen ist sie beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen wurde.
Abstimmungsberechtigt sind die Fraktionsmitglieder. Bei Abstimmungen gilt
die 2/3 Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Auf Antrag eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden.
§ 5 Der Fraktionsvorstand
Die Fraktion wählt zu Beginn der Wahlperiode aus ihrer Mitte einen
Fraktionsvorstand. Dieser besteht aus einer/einem Vorsitzende/n sowie
dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin als
Fraktionsgeschäftsführer/in.
Dabei soll nach Möglichkeit eine geschlechtliche Quotierung berücksichtigt
werden. Die Amtszeit des Fraktionsvorstandes beträgtzwei Jahre, eine Wiederwahl
ist möglich. Die Wahl findet auf der Klausurtagung statt.Persönlichkeitswahlen
sind immer geheim.
a) Vertretung der Fraktion nach außen entsprechend der Beschlusslage der
Fraktion
b) Bericht über Besprechungsergebnisse mit anderen Fraktionen und der Verwaltung
c) Vorschlag der Tagesordnung der Fraktionssitzungen entsprechend den Anregungen
der Fraktion
a) Erstellung der Tagesordnung und der Protokolle der Fraktionssitzungen
b) Terminkoordination
§ 6 Finanzen
Die Arbeit der Fraktion wird finanziert aus Geldern, die von der Stadt
Aschaffenburg für die Fraktion bereitgestellt werden.
Die Finanzen werden vom Fraktionsvorstand oder einem gewählten Mitglied
der Fraktion verwaltet.
Es wird jährlich ein Bericht erstattet
Bei Beträgen bis 100 Euro kann der Fraktionsvorstand entscheiden. Darüber
hinaus beschließt die Fraktion.
§ 7 Annahme und Änderung der Geschäftsordnung
Änderungen müssen ebenfalls
Eine beschlossene Änderung der Geschäftsordnung tritt erst in der
folgenden Sitzung der Fraktion in Kraft.
Änderungsanträge
- Ä1 (Thomas Giegerich (KV Aschaffenburg-Stadt), Eingereicht)
- Ä2 (Thomas Mütze, Abstimmung)
- Ä3 (Thomas Giegerich, Eingereicht)
- Ä4 (Nicole Holzheu, Eingereicht)
- Ä5 (Niklas Wagener, Katharina Koch, Moritz Mütze, Stefan Wagener (Fraktion), Eingereicht)
- Ä6 (Niklas Wagener (Stadtrat), Eingereicht)
- Ä7 (Niklas Wagener (Stadtrat), Eingereicht)
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